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AGB


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEGA Gerüste AG, gültig ab 1. Januar 2024

1. Grundlage
Die Grundlagen der Offerte der MEGA Gerüste AG sind die einschlägigen SUVA-Vorschriften, die SIA-Normen 118 (Bauarbeiten) und 222 (Gerüstbau) sowie die Vorschriften des Abschnitts 114 des Normenpositionskatalogs der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung. Diese Vorschriften und Normen stellen zwingendes Vertragsrecht dar.

2. Kran
Wenn auf der Baustelle ein Kran installiert ist, wird dieser der MEGA Gerüste AG bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

3. Gerüstabänderung durch Dritte
Jede Haftung der MEGA Gerüste AG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die MEGA Gerüste AG übernimmt insbesondere keine Haftung für Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverlust, entgangener Gewinn etc.), die aus der Verwendung oder durch den Ausfall der Mietobjekte entstehen, gleichgültig aus welchem Grund ein Schaden entstanden ist.

4. Haftung
Schäden sind innert 10 Arbeitstagen seit Kenntnis des Schadens schriftlich zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt jegliche Haftung vollumfänglich. Für Schäden, welche nach der Übergabe des montierten Gerüstes entstanden sind, haftet die MEGA Gerüste AG nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Für den Fall, dass das Gerüst unter Nutzung von Dachflächen, Straßen- und Parkplatzbelägen erstellt wird, wird jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt. Die MEGA Gerüste AG ist nicht haftbar für Schäden an Einhausungen, Regendächern und Notdächern, die durch Sturmwinde über 80 km/h verursacht werden.

5. Schadloshaltung
Nach der vorschriftsgemäßen Erstellung und Prüfung wird das Werk mittels Übergabeprotokoll ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung freigegeben. Dem Besteller wird das Übergabeprotokoll zur Einsicht und Unterzeichnung zugestellt. Der Besteller übernimmt das Betriebsrisiko, regelt den Unterhalt und beaufsichtigt die Benutzung. Kontrollen sowie allfällige Instandstellungsarbeiten sind gemeinsam zu vereinbaren und werden separat vergütet.

6. Preise
Die in der Offerte festgesetzten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Diese wird zusätzlich erhoben und beträgt zurzeit 8,1 %.

7. Hilfskräfte und Geräte
Sofern vereinbart wird, dass der Auftraggeber Hilfskräfte sowie Hilfsgeräte (z.B. Stapler) zur Verfügung stellt, sind diese für die MEGA Gerüste AG kostenfrei. Diese Hilfskräfte und Hilfsgeräte sind durch den Auftraggeber zu versichern. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Anzahl und Qualität der Hilfskräfte und Geräte ist die MEGA Gerüste AG berechtigt, Mehraufwendungen wie längere Arbeits- und Wartezeiten von Monteuren und Fahrzeugen zu verrechnen (gilt auch bei Militär- & Zivilschutzdienst).

8. Rechnungsstellung
Mit der Fertigstellung der Gerüstung werden 70 % der Ausmaßsumme als Teilzahlung fällig. Im Verzugsfall ist ein Verzugszins von 7 % p.a. geschuldet.

9. Mietzeit
Die Mietzeit richtet sich nach den Angaben in der Offerte. Die Demontage an einem bestimmten Termin ist nur möglich, wenn dies der MEGA Gerüste AG wenigstens eine Arbeitswoche vor Beginn der Demontage bekanntgegeben wird.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist Aargau. Die MEGA Gerüste AG behält sich vor, den Auftraggeber auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht.

MEGA Gerüste AG, Seon

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